Klaus-Dieter Gogoll
2006-09-09 18:28:26 UTC
Hallo allerseits,
ich hätte mal eine Frage an die Verbundtarif-Profis... Eine Reisegruppe
möchte von Duisburg nach Köln fahren. Es sind etwa 45 Kinder bis 14
Jahren einschließlich und etwa 5 Erwachsene. Die Hinfahrt findet an
einem Freitag statt, die Rückfahrt am folgenden Sonntag.
Normalerweise ein klarer Fall für ein Gruppenticket nach NRW-Tarif,
oder?
Nun haben aber 25 Reisende ein "Schoko-Ticket" und können damit bis zur
Verbundgrenze fahren. Wie läuft das denn dann ab? Auf der VRR-Webseite
wird eigentlich klar gesagt, dass die Fahrt nahe der Verbundgrenze
_beginnen_ muss, damit der Grenzverkehrstarif zur Anwendung kommt. Das
kann ich ja noch verstehen, wenn jemand mit Einzelfahrschein o.ä.
unterwegs ist, aber bei einer Monatskarte ist das doch im Normalfall gar
nicht zu kontrollieren. In diesem Fall würden die Kinder natürlich
auffallen, weil anhand der Fahrkarte der restlichen Gruppe der Startort
deutlich wird. Falls es aber doch legal ist, wie kommt man dann an das
entsprechende Übergangsticket und wo wird das entwertet?
Danke im voraus für hilfreiche Tipps!
ich hätte mal eine Frage an die Verbundtarif-Profis... Eine Reisegruppe
möchte von Duisburg nach Köln fahren. Es sind etwa 45 Kinder bis 14
Jahren einschließlich und etwa 5 Erwachsene. Die Hinfahrt findet an
einem Freitag statt, die Rückfahrt am folgenden Sonntag.
Normalerweise ein klarer Fall für ein Gruppenticket nach NRW-Tarif,
oder?
Nun haben aber 25 Reisende ein "Schoko-Ticket" und können damit bis zur
Verbundgrenze fahren. Wie läuft das denn dann ab? Auf der VRR-Webseite
wird eigentlich klar gesagt, dass die Fahrt nahe der Verbundgrenze
_beginnen_ muss, damit der Grenzverkehrstarif zur Anwendung kommt. Das
kann ich ja noch verstehen, wenn jemand mit Einzelfahrschein o.ä.
unterwegs ist, aber bei einer Monatskarte ist das doch im Normalfall gar
nicht zu kontrollieren. In diesem Fall würden die Kinder natürlich
auffallen, weil anhand der Fahrkarte der restlichen Gruppe der Startort
deutlich wird. Falls es aber doch legal ist, wie kommt man dann an das
entsprechende Übergangsticket und wo wird das entwertet?
Danke im voraus für hilfreiche Tipps!
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Klaus-Dieter Gogoll
Klaus-Dieter Gogoll